Steuerstrafrecht

Steuer­straf­recht

Das deutsche Steuerrecht verfügt wegen seiner zunehmenden Europäisie­rung über eine Komplexität, die zu durchdringen selbst Rechtskundige vor große Heraus­forderungen stellt. Das daraus resultierende Potential für sowohl tatsächliche als auch rechtliche Miss­verständnisse führt dazu, dass oftmals auch „harmlose“ Betriebs­prüfungen zu straf­rechtlichen Ermittlungs­verfahren führen. In ihnen muss sich schlimmsten­falls dann auch derjenige, der alle Steuern gezahlt hat, als vermeintlicher Steuer­hinterzieher verantworten. Als sofort vollstreckbar und vermeintlich strafbewehrt verfügt die „andere“ Rechts­auffassung der Finanz­verwaltung über große Durch­schlags­kraft.

Um der Eigen­dynamik und der Wechselwirkung beider Verfahren effektiv begegnen zu können, gilt es auch hier, die Behörden und Gerichte proaktiv mit einer geeigneten Antithese zu konfrontieren. Häufig muss zunächst verhindert werden, dass sofort vollziehbare Nach­besteuerungs­bescheide oder vorläufige Arrestierungs­maß­nahmen das Ergebnis des Steuer- und/oder Steuer­straf­verfahrens faktisch vorwegnehmen. Danach sorgen wir dafür, dass unsere Antithese sowohl im Steuer- als auch im Steuer­straf­verfahren Gehör findet.

Verhaltenskodex bei Durch­suchungen