Staatsanwaltschaft

Wirtschafts­straf­recht

Für Unternehmer sind die Vielzahl von Straf­tat­beständen und deren oftmals intransparente Ausge­staltung und Verortung kaum zu überblicken. Oft genügt es, sich auf die zweitbeste Lösung einzulassen, um mit dem Wirtschafts­straf­recht zu kollidieren.
Wir verstehen uns als Gegen­gewicht zu den staatlichen Straf­verfolgungs­behörden. Gerade in komplexen Wirtschafts­straf­verfahren verstellen einseitige Ermittlungen oft den Blick auf die Sach- und Rechtslage. Wir treten dem entgegen, indem wir frühest­möglich den Sachverhalt aufklären, aufarbeiten und rechtlich bewerten sowie die Behörden und Gerichte mit der sich daraus ergebenden Antithese konfrontieren. Idealerweise geschieht das schon im Ermittlungs- oder Zwischen­verfahren und kann dem Mandanten das Auftreten in einer Haupt­verhandlung ersparen. Dem Recht Geltung verschaffen können wir aber auch in Haupt- oder Revisions­verfahren und vor den Verfassungs­gerichten.
Da in vielen Bereichen des Wirtschafts­straf­rechts und des Steuer­straf­rechts die Sach- und Rechts­lagen des Straf- und des dazugehörigen Verwaltungs­verfahrens weitgehend identisch sind und zueinander faktisch in Wechselwirkung stehen, vertreten wir unsere Mandanten oft auch in beiden Verfahren. Ebenso helfen wir unseren Mandanten, drohende Einziehungs- und/oder Arrestierungs­maß­nahmen abzuwehren.
Den durch Wirtschafts­straf­taten Geschä­digten helfen wir bei der Rück­gewinnung der ihnen entzogenen Vermögens­werte. Wie in der Straf­verteidigung klären wir hierfür zunächst die Sach- und Rechtslage, ermitteln auf dieser Grundlage die für unsere Mandanten beste Regress­strategie und setzen diese Strategie proaktiv um.
Verhaltenskodex bei Durch­suchungen