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Wirtschaftstrafrecht

Für Unternehmer sind die Vielzahl von Straftatbeständen und deren oftmals intransparente Ausgestaltung und Verortung kaum zu überblicken. Oft genügt es, sich auf die zweitbeste Lösung einzulassen, um mit dem Wirtschaftsstrafrecht zu kollidieren. 

Wir verstehen uns als Gegengewicht zu den staatlichen Strafverfolgungsbehörden. Gerade in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren verstellen einseitige Ermittlungen oft den Blick auf die Sach- und Rechtslage. Wir treten dem entgegen, indem wir frühestmöglich den Sachverhalt aufklären, aufarbeiten und rechtlich bewerten sowie die Behörden und Gerichte mit der sich daraus ergebenden Antithese konfrontieren. Idealerweise geschieht das schon im Ermittlungs- oder Zwischenverfahren und kann dem Mandanten das Auftreten in einer Hauptverhandlung ersparen. Dem Recht Geltung verschaffen können wir aber auch in Haupt- oder Revisionsverfahren und vor den Verfassungsgerichten. 

Da in vielen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts die Sach- und Rechtslagen des Straf- und des dazugehörigen Verwaltungsverfahrens weitgehend identisch sind und zueinander faktisch in Wechselwirkung stehen, vertreten wir unsere Mandanten oft auch in beiden Verfahren. Ebenso helfen wir unseren Mandanten, drohende Einziehungs- und/oder Arrestierungsmaßnahmen abzuwehren. 

Den durch Wirtschaftsstraftaten Geschädigten helfen wir bei der Rückgewinnung der ihnen entzogenen Vermögenswerte. Wie in der Strafverteidigung klären wir hierfür zunächst die Sach- und Rechtslage, ermitteln auf dieser Grundlage die für unsere Mandanten beste Regressstrategie und setzen diese Strategie proaktiv um.

Verhaltenskodex bei Durchsuchungen

Verhaltenskodex bei Durchsuchungen

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