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Verhaltenskodex bei Durchsuchungen

Steuerstrafrecht

Das deutsche Steuerrecht verfügt wegen seiner zunehmenden Europäisierung über eine Komplexität, die zu durchdringen selbst Rechtskundige vor große Herausforderungen stellt. Das daraus resultierende Potential für sowohl tatsächliche als auch rechtliche Missverständnisse führt dazu, dass oftmals auch „harmlose“ Betriebsprüfungen zu strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen. In ihnen muss sich schlimmstenfalls dann auch derjenige, der alle Steuern gezahlt hat, als vermeintlicher Steuerhinterzieher verantworten. Als sofort vollstreckbar und vermeintlich strafbewehrt verfügt die „andere“ Rechtsauffassung der Finanzverwaltung über große Durchschlagskraft. 

Um der Eigendynamik und der Wechselwirkung beider Verfahren effektiv begegnen zu können, gilt es auch hier, die Behörden und Gerichte proaktiv mit einer geeigneten Antithese zu konfrontieren. Häufig muss zunächst verhindert werden, dass sofort vollziehbare Nachbesteuerungsbescheide oder vorläufige Arrestierungsmaßnahmen das Ergebnis des Steuer- und/oder Steuerstrafverfahrens faktisch vorwegnehmen. Danach sorgen wir dafür, dass unsere Antithese sowohl im Steuer- als auch im Steuerstrafverfahren Gehör findet.

Verhaltenskodex bei Durchsuchungen

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